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   OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12   

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https://dejure.org/2012,8954
OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12 (https://dejure.org/2012,8954)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.04.2012 - 1 OA 48/12 (https://dejure.org/2012,8954)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. April 2012 - 1 OA 48/12 (https://dejure.org/2012,8954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenerstattung für ein Privatgutachten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattung von Kosten für ein vom Nachbarn privat eingeholtes Lärmgutachten i.R.d. Eilverfahrens bei praktischer Vorwegnahme der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBauO § 46 Abs. 1 S. 2
    Erstattung von Kosten für ein vom Nachbarn privat eingeholtes Lärmgutachten i.R.d. Eilverfahrens bei praktischer Vorwegnahme der Hauptsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungsprozess - Nachbarstreit: Kosten für Lärmgutachten zu erstatten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung von Kosten für ein vom Nachbarn privat eingeholtes Lärmgutachten i.R.d. Eilverfahrens bei praktischer Vorwegnahme der Hauptsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1828
  • DÖV 2012, 572
  • BauR 2012, 1097
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06

    Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12
    Mit ihrer dagegen gerichteten Beschwerde macht die Antragsgegnerin geltend, das Verwaltungsgericht habe entgegen dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2006 (- 4 KSt 1003.06 -, juris) nicht ausreichend berücksichtigt, dass das Gutachten für ein Eilverfahren erstattet worden sei.

    7 Richtig ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens, das im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und für die Klage im Verfahren der Hauptsache betreffend einen (hier: luftverkehrsrechtlichen) Planfeststellungsbeschluss Bedeutung erlangt hat, im Rahmen der Kostenfestsetzung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren zuzuordnen sind (Beschl. v. 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06 -, NJW 2007, 453).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12
    Die Frage der Erstattungsfähigkeit entscheidet sich ihrerseits nicht nach dem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, sondern nur danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte; die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten setzt auch nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer ex-post-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2011 - VI ZB 17/11 -, juris; ferner BVerfG, 1. K. d. 1. Senats, Beschl. v. 8.12.2010 - 1 BvR 381/10 -, NJW 2011, 1276).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 95/09

    Kostenfestsetzung: Prozessuale Kostenerstattung der zuvor erfolglos auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12
    Unter Umständen besteht zwar auch ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 9.2.2012 - VII ZB 95/09 -, juris).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12
    Die Frage der Erstattungsfähigkeit entscheidet sich ihrerseits nicht nach dem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, sondern nur danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte; die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten setzt auch nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer ex-post-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2011 - VI ZB 17/11 -, juris; ferner BVerfG, 1. K. d. 1. Senats, Beschl. v. 8.12.2010 - 1 BvR 381/10 -, NJW 2011, 1276).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 1 ME 107/11

    Voraussetzungen einer Verpflichtung zur Vorlage von Lärm- und Geruchsgutachten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12
    Solche Gutachten gehören zu den Bauvorlagen im Sinne des § 71 NBauO; die für sie entstehenden Kosten sind vom Bauherrn abschließend selbst zu tragen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 9.8.2011 - 1 ME 107/11 -, DVBl. 2011, 1297).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09

    Kostenfestsetzung - Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12
    Maßgeblich sind aber die nunmehr auch vom 13. Senat in seinem Beschluss vom 17. Januar 2012 (- 13 OA 207/11 -, NuR 2012, 194) noch einmal - für die Frage der Erstattungsfähigkeit "nachgelagerter Planungskosten" - zusammengefassten Grundsätze (vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 -, RdL 2010, 76):.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 ME 188/11

    Anspruch eines Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12
    In Bezug auf das Rechtsschutzbedürfnis hat der Senat in einem ähnlichen Fall jüngst ausgeführt (Beschl. v. 19.1.2012 - 1 ME 188/11 -, juris):.
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12
    Maßgeblich sind aber die nunmehr auch vom 13. Senat in seinem Beschluss vom 17. Januar 2012 (- 13 OA 207/11 -, NuR 2012, 194) noch einmal - für die Frage der Erstattungsfähigkeit "nachgelagerter Planungskosten" - zusammengefassten Grundsätze (vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 -, RdL 2010, 76):.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2024 - 1 OA 67/23

    Kostenerstattung; Privatgutachten; Erstattungsfähigkeit von Kosten eines

    Es ist deswegen ohne Belang, ob sich diese im Nachhinein als erforderlich oder unnötig herausstellen (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2020 - GrSen 1.19 -, BVerwGE 168, 39 = NVwZ 2021, 997 = juris Rn. 15 m.w.N.; v. 29.9.2020 - 9 KSt 3.20 -, NVwZ 2021, 78 = juris Rn. 11) oder im Rahmen einer ex-post-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst oder vorweggenommen hat (Senatsbeschl. v. 2.4.2012 - 1 OA 48/12 -, NJW 2012, 1828 = BauR 2012, 1097 = BRS 79 Nr. 191 = juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2015 - 1 OA 13/15

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Sachverständigengutachten

    v. 2.4.2012 - 1 OA 48/12 -, Vnb.):.

    Eine Richtigkeitskontrolle muss sich das Gutachten nicht gefallen lassen; schließlich hätte der Nachbar im Erfolgsfalle seinerseits auch dann einen Erstattungsanspruch, wenn sein zur Erläuterung des Tatsachenvortrags unterbreitetes Gutachten immerhin Anlass zur Nachfrage und gerichtlichen Aufklärung gegeben hätte, ohne dass es diese Fragen schon erschöpfend (und richtig) beantwortet hätte (vgl. dazu insbes. Senatsb. b. 2.4.2012 - 1 OA 48/12 -, Vnb);.

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2022 - 1 LA 89/21

    Ablehnung wegen Unvollständigkeit; Bauantrag; Behördenentscheidung, letzte;

    Auch wenn die Prüfung der inhaltlichen Vollständigkeit bei komplexeren Vorhaben, insbesondere solchen, die - wie hier - erst nach Einholung gutachterlicher Stellungnahmen zum konkreten Immissionsverhalten beurteilt werden können (zur Aufforderung an den Bauherrn, immissionsrechtliche Gutachten vorzulegen, vgl. u.a. Senatsbeschl. v. 9.8.2011 - 1 ME 107/11 -, juris Rn. 32, noch zur Vorgängerregelung in § 71 Abs. 2 NBauO a.F., heute § 67 NBauO; vgl. auch Senatsbeschl. v. 2.4.2012 - 1 OA 48/12 -, BRS 79 Nr. 191 = BauR 2012, 1097 = juris Rn. 9; Fricke, in: Spannowsky/Otto, BeckOK, Bauordnungsrecht Niedersachsen, 21. Ed. Stand 1.12.2021, § 67 Rn. 19), umfangreicher ausfallen kann, als dies bei "Durchschnitts"-Bauvorhaben regelmäßig der Fall ist, so verlässt die Bauaufsichtsbehörde den Anwendungsbereich des § 69 Abs. 2 NBauO nicht, wenn sie die vorgelegten Bauunterlagen, beispielsweise ein notwendiges Geruchsgutachten, ihrerseits auf inhaltliche Vollständigkeit prüft, den Bauherrn bei Unvollständigkeit zur Nachbesserung auffordert und die weitere Bearbeitung des Bauantrags nach fruchtlosem Verstreichenlassen der eingeräumten Nachbesserungsfrist ablehnt.
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